Unsere Passion: einen Riesen Mini-Wissensfundus aufbauen.

Alles über die Historie des Mini und mehr ...

Der Club steht seinen Mitgliedern und allen Interessierten mit Rat und Tat zur Seite

Wir fördern den Mini im historischen Motorsport!

Alles recht: die Satzung

Mini und Mini Cooper Klassiker Club Deutschland

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  • Der Club trägt den Namen „Mini und Mini Cooper Klassiker Deutschland“, abgekürzt MMCK (im folgenden verwandt)
  • Er wurde am 1. Januar 1996 gegründet
  • Sitz ist der Wohnort des jeweils aktuellen Vorstands
  • Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr


§ 2 Zweck und Ziel des Clubs

Zweck des Clubs ist es,

  • die gemeinsamen Interessen der Liebhaber von Fahrzeugen der Baureihe Mini und aller unmittelbar daraus abgeleiteten Produktreihen wahrzunehmen.
  • sich für Pflege und Erhaltung dieses automobilen Klassikers als Kulturgut einzusetzen und zur Dokumentation seiner Geschichte beizutragen.
  • Dazu legt der MMCK ein umfassendes (digitales) Archiv (Schwerpunkt: Deutschland) an, pflegt es und baut es aus. Es enthält Informationen:

1. zu Fahrzeugtypen und Spezifikationen einschließlich Bilddokumenten
2. zu Mini-spezifischen Veranstaltungen
3. zum historischen Motorsport
4. Club – Adressen (In- und Ausland)

  • den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern zu fördern und sich gegenseitig zu unterstützen
  • Interessierten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen
  • im Sinne der definierten Ziele ist Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
  • Die Informationen stehen Mitgliedern kostenlos, den Medien sowie der Öffentlichkeit mit Ausnahmen kostenlos zur Verfügung.

§ 3 Aufnahme, Mitgliedschaft und Beitrag

  • Mitglied werden können natürliche und juristische Personen, die vorzugsweise im Besitz eines klassischen Mini oder eines davon abgeleiteten Typs bis Baujahr 2000 sind.
  • Fahrzeuge, die im historischen Motorsport eingesetzt werden, sind darin ausdrücklich eingeschlossen.
  • Das/die Fahrzeug/e soll in gepflegtem, möglichst originalem Zustand sein.
  • Die Aufnahme erfolgt schriftlich auf Antrag.
  • Eine Ablehnung der Aufnahme ist schriftlich durch den Vorsitzenden mitzuteilen.
  • Jedes Mitglied erhält als Bestätigung seiner Aufnahme eine Kopie der Satzung. Durch Beitritt erkennt das Mitglied die Satzung an.
  • Der Club ernennt Personen zu Ehrenmitgliedern, die sich besondere Verdienste um den Club selbst erworben oder sich um das Thema Mini verdient gemacht haben.
  • Vorschlagsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder
  • Der Vorstand stellt einen solchen Vorschlag auf Antrag bei der nächsten Mitgliederversammlung zur Diskussion
  • Der Antrag gilt als angenommen, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder zustimmt
  • Ehrenmitglieder besitzen die Rechte ordentlicher Mitglieder, sind aber beitragsfrei gestellt
  • Für Aufwendungen im Rahmen der Clubaktivitäten und zur Begleichung von Ausgaben erhebt der Club einen Jahresbeitrag von den Mitgliedern
  • Die Höhe des Beitrages wird in der Mitgliederversammlung festgelegt und mit Beginn des neuen Kalenderjahres wirksam
  • Derzeit beträgt der Jahres-Mitgliederbeitrag 30 €
  • Der MMCK verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke und finanziert sich aus Eigenmitteln
  • Mittel des Clubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden
  • So ist der MMCK Mitglied im Bundesverband Deutscher Motorveteranen Clubs (DEUVET) und führt an diesen jährlich Mitgliedsbeiträge ab

 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft erlischt durch:
  • Tod des Mitgliedes
  • freiwilligen Austritt
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft ist mit dreimonatiger Frist zum Ende eines Kalenderjahres (Geschäftsjahr) möglich
  • Sie ist schriftlich (Mail + Signatur) beim Clubvorstand und Schatzmeister einzureichen.
  • Für das Jahr der Kündigung entrichtete Beiträge und/oder Spenden werden nicht erstattet
  • Ausschluss
    Hierzu muss ein triftiger Grund vorliegen. Dazu zählen:
    - Verstoß gegen die Satzung
    - Schädigung des Ansehens oder der Interessen des Clubs
    - Unehrenhafte Handlungen
    - Tätigung von Rechtsgeschäften im Namen und auf Kosten des Clubs ohne Beauftragung /Mandat.

 

§ 5 Clubleitung I Mitgliederversammlung

  • Die Leitung des Clubs wird auf Antrag eines einzelnen Mitglieds neu gewählt. Gewählt wird nach schriftlicher Information im Rahmen der Mitglieder Jahres-Hauptversammlung
  • Vorschlagsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder
  • Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
  • Auf der Versammlung wird Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr erstattet und die Mitglieder über die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung informiert.
  • Weitere Tagesordnungspunkte können von den Mitgliedern mindestens drei Wochen vor der Versammlung schriftlich beantragt werden.
  • Über die Versammlung ist eine Niederschrift zu führen. Diese Aufgabe übernimmt der gewählte Schriftführer.
  • Der MMCK ist überregional organisiert; reguläre turnusmäßige (wöchentlich/monatlich) Zusammenkünfte sind nicht vorgesehen
  • Angestrebt werden zumindest einmal jährlich eine gemeinsame Aktivität (Ausfahrt)
  • Die Mitglieder repräsentieren (in Absprache) den Club und seine Zielsetzungen bei relevanten Veranstaltungen (Messen, Events, etc.)
  • Sie sind dazu gebeten, persönliche zeitliche und finanzielle Ressourcen (über den Mitgliedsbeitrag hinaus) im Interesse der Clubarbeit einzubringen
  • Die Clubführung verpflichtet sich daher, für die Weiterleitung jeglicher relevanter Informationen an alle Mitglieder zu sorgen
  • Dies erfolgt mündlich, durch Info-Post oder Aktualisierungen auf der Club-Homepage (www.mini-klassiker.de)

Die Mitglieder sind gebeten, sich hier informiert zu halten und jederzeit relevante Information über den Schriftführer einzubringen

 

§ 6 Auflösung des MMCK

  • Über die Auflösung des MMCK kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung befunden werden.
  • Diese Versammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der ordentlichen (=zahlenden) Mitglieder anwesend sind.
  • Im Falle der Nichtbeschlussfähigkeit ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann mit einfacher Mehrheit beschlussfähig ist. Diese zweite Mitgliederversammlung findet frühestens 1 Stunde nach dem Erst-Termin statt.
  • Im Falle der Auflösung ernennt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren.
  • Das verbleibende Vermögen des Vereins verfällt zugunsten der KINDERKREBSHILFE GIESSEN.